am 26. Juni 2009
Tja, das hat man nun davon. Man verlässt das Unternehmen aus eigenen Stücken heraus um etwas eigenes aufzubauen, dessen Ziel es ist eher früher oder später Arbeitsplätze zu schaffen und wird dafür erstmal abgestraft. 6 Wochen Sperrfrist, also Zeit in der keinerlei Leistungen vom Arbeitsamt übernommen werden, wurden mir gestern aufgedrückt. Normalerweise sind es 12 Wochen bei Kündigung durch Aufhebungsvertrag, allerdings konnte ich mit den mitgebrachten Unterlagen wohl überzeugend darlegen, dass mein Fall nicht ganz standardgemäß zu behandeln ist.
Jedenfalls beginnt die Sperrfrist rückwirkend zum 01.06.09, d.h. 2/3 sind ohnehin schon vorbei. D.h. es ist zu verkraften, wenn auch ärgerlich.
Da wir uns, wie beschrieben, auch fürs Gründerstipendium bewerben müssen, frage ich mich was die klügste Alternative ist: Gründungszuschuss (ALG I + 300) so lange beziehen wie möglich und sich anschließend fürs Gründerstipendium bewerben? Beim Gründerstipendium ist der (Brutto-)Betrag zwar höher, dafür muss man sich zum normalen Satz selbst versichern. Außerdem muss der Betrag des Gründerstipendiums auch noch versteuert werden. D.h. von den 2000 Euro für Gründer mit abgeschlossenem Studium bleiben netto vermutlich 1650 Euro, von denen sämtliche Versicherungen und sonstige Ausgaben bezahlt werden müssen.
Als Empfänger der Gründungszuschusses bekommt man hingegen einen vergünstigten Satz bei den verschiedenen Kassen. Dafür ist natürlich auch der Grundbetrag (zumindest in meinem Fall) geringer.
Unser Termin in Hohenheim bzgl. Gründerstipendium ist am kommenden Dienstag, 01.07.09, 10 Uhr. Hinterher sind wir vermutlich schlauer bzgl. der genauen Zahlen und der Wahrscheinlichkeit, das Stipendium zu bekommen oder nicht.

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